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Nebenkostenabechnung Mietwohnungen



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Im Mietvertrag müssen die Leistungen aufgelistet sein, die der Vermieter in den Nebenkosten verrechnet. Diese können separat als Pauschale oder Akontozahlung in Rechnung gestellt oder aber in den Mietzins integriert werden. Mit den Nebenkosten darf der Vermieter keinen Gewinn erzielen. In den Nebenkosten verrechnet der Vermieter bzw. die Vermieterin Ausgaben, die mit dem Gebrauch des Mietobjekts anfallen. Wofür er oder sie Rechnung stellen darf, ist gesetzlich geregelt (Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen VMWG 1, Artikel 4 bis 8). Lesen Sie alles auf hausinfo.ch nebenkosten...


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