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Vorverträge sind rechtlich nicht zu 100% bindend. Trotzdem oder eben gerade deshalb sind Vorverträge zum eigentlichen Grundstückskaufvertrag in der Regel mit hohen Vorauszahlungsbeträgen gekoppelt.
Beispiel, Sie zahlen Fr. 30 000.- an bei der Unterschreibung des Vorvertrages! Das wird als sigenanntes REuegeld vereinbart und kann schwer zurückgefordert werden. Oft ist es ein Teil davon oder alles als Provoision für den Vermittler, Inseratekosten etc. Treten Sie doch wieder zurück vor dem eigentlichen notarell beglaubigten Grundstückkaufsvertrags Abschluss, verlieren Sie diese Summe!
Anderseits können Sie versuchen zu vereinbaren, dass das Reuegeld gegenseitig ist, das heisst Sie erhielten beim Platzen des Geschäfts Fr. 60 000 (wenn die noch vorhanden sind!
Passen Sie also auf, wer der LiegenschaftshändlerIn ist, welche Referenzen hat er? Mit wem arbeitet er zusammen?- Lassen Sie sich beraten. Wir empfehlen Ihnen die Mitgliedschaft im Hauseigentümerverabnd oder im Hausverein.
Betrachten Sie den kleinen Jahresbeitrag als Versicherungssumme und holen Sie gute Beratung! Treten Sie bei vor dem Kauf! Natürlich können Sie auch mit mir mehrere Objekte von innen und aussen besichtigen und mit verschiedenen Eigentümerinnen rden! Tun Sie dies auch in Ihrer Bekanntschaft!
Wichtig Details werden oft schon im Vorvertrag "untergebracht"! z.B. "der Kaufer bezahlt die Gebühren..., Garantien werden wegbedungen..." etc! Hier ist grosse Vorsicht geboten. Lassen Sie sich beraten von unabhängiger Seite! Der Eigentümer will verkaufen, der Vermittler seine Provision, die Banken iund Versicherungen Ihre KundInnen und Sie bezahlen!
http://www.hev-zuerich.ch